Dienstag, 1. November 2011

Nachwehen meiner "Arbeitslosigkeit" im Jahr 2010



Sehr geehrtes Steueramt

Gestern habe ich Ihr Einschreiben erhalten, in dem ich gemahnt werde, dass ich die Dokumente der Arbeitslosenkasse nachreichen soll.
Ich habe Ihr letztes Schreiben erhalten, in dem stand, dass FALLS ich Arbeitslosengeld erhalten habe, ich die Dokumente nachreichen soll. In diesem Schreiben war aber nicht zu lesen, dass ich mich melden muss, wenn ich NICHTS erhalten habe. Darum habe ich mich auf Ihr Schreiben auch nicht gemeldet. Vielleicht müsste man dies klarer formulieren, bevor man dann einen Brief verfasst, dass man gebüsst werden kann, falls man dies nicht tut. Dies nur so als kleine Anmerkung.

Ich war bis Januar 2010 auf Reisen. Im Februar 2010 habe ich mich arbeitslos gemeldet. Da ich meine Arbeit im 2009 selber gekündigt habe, gab es vom RAV die obligatorischen "gestrichenen 60 Tage" und da ich ab dem 1. April 2010 bereits wieder eine Arbeitstelle hatte und ich während meiner "Arbeitslosigkeit" mit meinem Nebenjob in der DER BAR etwas verdient habe (wie in der Steuererklärung auch deklariert), erhielt ich kein Arbeitslosengeld. Ich habe mich also in dieser Zeit mit dem Lohn der DER BAR und meinem Erspartem durchgeschlagen.

Ich bitte Sie, dies zu prüfen und mir mitzuteilen, ob diese E-Mail reicht. Ich weiss leider beim besten Willen nicht, wie ich Ihnen beweisen soll, dass ich NICHTS erhalten habe, da ich von der Arbeitslosenkasse nichts mehr gehört habe, seit ich mich beim RAV telefonisch abgemeldet habe.

Bei weiteren Fragen dürfen Sie mich gerne per Mail oder Tel. kontaktieren.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Sophie Just

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